Wenn aus medizinischer Sicht eine Hautveränderung operativ entfernt werden muss, so führen wir dies in den meisten Fällen in lokaler Betäubung ambulant in unserer Praxis durch.
Unsere Hautchirurgie strebt nach der Verbindung von Funktionalität mit Ästhetik nach den Prinzip „so wenig wie nötig, so korrekt wie möglich“. Das bedeutet wir machen kleine Schnitte, so dass nur kleine Narben entstehen, dann erfolgt die feingewebliche Schnittrandkontrolle, durch ein anerkanntes dermatohistologisches Labor. Damit zeigt sich unmittelbar nach der Operation, ob alle Zellen einer Hautveränderung entfernt wurden.
Beispiele für Operationen sind:
• schwarze Hautkrebse (Melanome),
• helle Hautkrebse (Basaliome, Plattenepithelkarzinome),
• Muttermale (Nävi),
• Fettgeschwulste (Lipome) und
• Zysten.